Aufgrund der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes des Bundes in 2016 und entsprechenden Änderungen des Hochschulgesetzes sowie der Studierendendatenverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) verpflichtet und berechtigt, Daten von Ihnen als Promovierende/r zu erheben und an das Statistische Landesamt zu melden.
Datum (tt.mm.jjj)